18.04.2026
„Krisengewinner müssen zur Kasse gebeten werden.“ Dieser Gedanke ist in Deutschland weit verbreitet. Und deshalb wird angesichts der Tankstellenpreise derzeit wieder über eine Übergewinnsteuer diskutiert. Doch die Übergewinnsteuer ist keine gute Idee. Warum? Hier ein paar Argumente:
— Die Abgrenzung zwischen „Übergewinnen“ und „normalen Gewinnen“ ist komplex und oft willkürlich.
— Wirtschaftlicher Erfolg hängt auch vom Faktor Zufall ab. Während der Pandemie profitierten u.a. Impfstoffhersteller und Versandhändler. Der Russland-Ukraine-Krieg brachte Rückenwind für Rüstungsunternehmen, Anbieter regenerativer Energien und – wie derzeit wieder – Mineralölkonzerne. Für die Besteuerung der zusätzlichen Gewinne braucht es aber keine Sondersteuer. In Deutschland gibt es ein ausdifferenziertes Steuer- und Transfersystem, über das permanent Einkommen und Gewinne umverteilt werden. Die (Teil-) Kompensation der Verlierer durch die Gewinner ist im System angelegt – ganz egal, ob wir uns in einer akuten Krise befinden oder nicht.
— Oft geht es bei den „Übergewinnen“ um Gerechtigkeitsaspekte Dabei zielt die öffentliche Diskussion meist auf große Konzerne. Sachgerecht wäre es aber, auf die Anteilseigner, die hinter den Konzernen stehen, zu schauen. Wer Gerechtigkeit im Sinne steuerlicher Leistungsfähigkeit anstrebt, muss auf diese Ebene schauen. Eine Übergewinnsteuer kann auch unbeabsichtigt Kleinaktionäre treffen.
— Und zum Schluss das Grundsatzproblem: Gewinne gelten in Deutschland und Europa oft als anrüchig – und hohe Gewinne als besonders anrüchig. Man muss sich deshalb nicht wundern, wenn Unternehmen Deutschland und Europa als Wirtschaftsstandort immer häufiger als unattraktiv empfinden. Gewinne sind aber nicht anrüchig, sondern in einer Marktwirtschaft zunächst einmal ein Anzeichen dafür, dass das Unternehmen am Markt etwas für die Verbraucher und die Gesellschaft Nützliches angeboten hat. Natürlich können Gewinne auch auf das Ausnutzen von Marktmacht zurückzuführen sein, wie es im Fall der Mineralölkonzerne vermutet wird. Doch dies zu beurteilen und zu korrigieren ist eine Aufgabe für die Spezialisten des Kartellamtes, nicht für die Steuerpolitiker.
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